Alimentenwesen
Alimentenbevorschussung
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben.
Voraussetzung ist ein vollstreckbarer Forderungstitel in Form eines Gerichtsurteils, einer gerichtlich genehmigten Konvention oder eines von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrags. Der Anspruch auf Bevorschussung steht auch mündigen Kindern in Ausbildung zu, sofern ein Alimententitel vorhanden ist, der über das Mündigkeitsalter hinaus gültig und vollstreckbar ist. Unterhaltsbeiträge für Geschiedene (nachehelicher Unterhalt) werden nicht bevorschusst. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Inkassohilfe.
Alimenteninkasso
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Sie steht Kindern und Erwachsenen zu.
Angebote des Sozialdienstes Region Jungfrau (SDRJ) im Bereich Alimentenwesen
Der SDRJ bevorschusst die Alimente von Personen mit Wohnsitz in einer der 23 Verbandsgemeinden und leistet Inkassohilfe.