Bestätigung des Sozialdienstes

Bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen, damit Ihre Anfrage reibungslos bearbeitet werden kann.

In folgenden Fällen stellen wir eine Bestätigung aus:

  • Wechsel des Wohnkantons
  • Gesuch um Familiennachzug
  • Verlängerung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
  • Einbürgerung 

Für die Ausstellung benötigen wir:

  • Ihre aktuelle Wohnadresse
  • Eine Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID, B- oder C-Ausweis)
  • Das Schreiben des zuständigen Amtes
  • Bei Einbürgerung: das Formular des Migrationsdienstes mit dem Titel: ‘Bestätigung des Sozialdienstes’

Einreichung der Anfrage
Sie können uns Ihre Anfrage bzw. die Unterlagen per E-Mail an: info@sdrj.ch senden oder persönlich am Schalter vorbeibringen.

Die Öffnungszeiten des Sozialdienstes Region Jungfrau finden Sie hier.

Bearbeitungsdauer und Kosten
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Die Ausstellung der Bestätigung kostet CHF 15.–.
Wenn Sie persönlich am Schalter vorbeikommen, bitten wir Sie, den Betrag bar zu bezahlen.

Vielen Dank.

 

Sozialdienst

Jungfraublickallee 16
3800 Matten b. Interlaken
Telefon: 033 826 06 26
Telefax: 033 826 06 27
info@sdrj.ch

Postadresse:
Postfach, 3800 Interlaken

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