Freiwillige Einkommensverwaltung (FREK)
- Wer kann die Angebote einer freiwilligen Einkommensverwaltung nutzen?
- Urteils- und handlungsfähige Personen mit Wohnsitz in einer der 23 Verbands-gemeinden des SDRJ.
- Personen mit einem existenzsichernden Erwerbseinkommen, die Probleme haben mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung.
- Personen, die kooperativ und motiviert sind, das zur Verfügung stehende Budget einzuhalten und aktiv an der Besserung ihrer Situation mitzuwirken.
- Personen, die sich aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse keine Einkommens- und Vermögensverwaltung durch einen Treuhänder leisten können.
Was beinhaltet eine freiwillige Einkommensverwaltung?
- Regelmässige Beratung, Information und Unterstützung in finanziellen Belangen
- Abtretung des Einkommens an den SDRJ (eigenes Konto)
- Administration mit Krankenkasse und den Krankheitskosten
- Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung
- Unterstützung bei der Einhaltung des Budgets
- Beratung im Umgang mit allfällig bestehenden Schulden / Vermittlung an eine Schuldensanierungsstelle oder andere Fachstellen (z.B. Budgetberatung plus)
Was wird nicht durch eine freiwillige Einkommensverwaltung abgedeckt?
- Bei Verlust der Arbeitsstelle ist das RAV zuständig.
- Bei Verlust der Wohnung muss selbstständig eine neue Wohnung gesucht werden.
- Die persönliche Administration wird nicht erledigt (ausgenommen Krankheitskosten).
- Vertretungsmandate bei Institutionen können nicht geleistet werden.
- Es werden keine Liegenschaftsverwaltungen übernommen, selbst wenn diese überschuldet sind (ausgenommen die Selbstbewohnte).