Freiwillige Einkommensverwaltung (FREK)

  • Wer kann die Angebote einer freiwilligen Einkommensverwaltung nutzen?
  • Urteils- und handlungsfähige Personen mit Wohnsitz in einer der 23 Verbands-gemeinden des SDRJ.
  • Personen mit einem existenzsichernden Erwerbseinkommen, die Probleme haben mit der Einkommens- und Vermögensverwaltung.
  • Personen, die kooperativ und motiviert sind, das zur Verfügung stehende Budget einzuhalten und aktiv an der Besserung ihrer Situation mitzuwirken.
  • Personen, die sich aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse keine Einkommens- und Vermögensverwaltung durch einen Treuhänder leisten können.

Was beinhaltet eine freiwillige Einkommensverwaltung?

  • Regelmässige Beratung, Information und Unterstützung in finanziellen Belangen
  • Abtretung des Einkommens an den SDRJ (eigenes Konto)
  • Administration mit Krankenkasse und den Krankheitskosten
  • Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung
  • Unterstützung bei der Einhaltung des Budgets
  • Beratung im Umgang mit allfällig bestehenden Schulden / Vermittlung an eine Schuldensanierungsstelle oder andere Fachstellen (z.B. Budgetberatung plus)

Was wird nicht durch eine freiwillige Einkommensverwaltung abgedeckt?

  • Bei Verlust der Arbeitsstelle ist das RAV zuständig.
  • Bei Verlust der Wohnung muss selbstständig eine neue Wohnung gesucht werden.
  • Die persönliche Administration wird nicht erledigt (ausgenommen Krankheitskosten).
  • Vertretungsmandate bei Institutionen können nicht geleistet werden.
  • Es werden keine Liegenschaftsverwaltungen übernommen, selbst wenn diese überschuldet sind (ausgenommen die Selbstbewohnte).

Sozialdienst

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