Kindes- und Erwachsenenschutz


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland Ost

Die KESB Oberland Ost ist verantwortlich für den Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) des Verwaltungskreises Interlaken-Oberhasli, die Errichtung von entsprechenden Massahmen und die Verfahrensführung. Sie sorgt dafür, dass die Rechtsordnung im KES eingehalten wird. Sie erteilt dem Sozialdienst Region Jungfrau (SDRJ) Abklärungsaufträge und entscheidet auf der Grundlage der vorliegenden Berichte.

Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

  • Massnahmen im KES werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich und/oder wirtschaftlich der Hilfe bedürfen. Die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Krisensituationen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schutz des Kindswohls etc.
  • Eine KES-Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit steht jedoch immer im Vordergrund.

Die Angebote des Sozialdienstes Region Jungfrau
Im Auftrag der KESB erbringt der Sozialdienst nachfolgende Dienstleistungen:

Mandatsführung im KES
Führen von Mandaten (Beistandschaften) im Kindes- und Erwachsenenschutz.

Abklärungen im KES

  • Abklärungen von Kindes- und/oder Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Abklärungen von Gefährdungsmeldungen
  • Berichterstattung und Anträge für Kindes- und/oder Erwachsenenschutzmassnahmen

Vaterschaft / Unterhalt / Elterliche Sorge

  • Vaterschaftsabklärungen
  • Unterhaltsverträge / Regelungen gemeinsame elterliche Sorge
  • Regelung des Besuchsrechts

Kinderzuteilungsberichte
Abklärung von Kinderzuteilungen im Auftrag der KESB oder der Gerichte.

PriMa-Fachstelle
Der SDRJ ist zuständig für die Rekrutierung, Schulung und Beratung von privaten Mandatsträgern und führt auf Wunsch deren Mandatsrechnung.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Verantwortlichkeiten von privaten Mandatstragenden finden Sie unter www.be.ch/kes. Für Beratungen und Informationen steht Ihnen Frau Susanne Stähli oder Herr Daniel Gyger, PriMa-Fachstelle Sozialdienst Region Jungfrau, gerne zur Verfügung (Tel. 033 826 06 26 / E-Mail: primafachstelle@sdrj.ch).

Ausländische Pflegekinder
Abklären von Adoptionsplätzen inkl. Sozial- und Folgebericht.

Pflegekinderwesen
Der SDRJ ist im Auftrag der KESB für die Pflegekinderaufsicht in der Familienpflege zuständig, sofern die Gemeinden diese Aufgabe an den SDRJ delegiert haben.

 

Sozialdienst

Jungfraublickallee 16
3800 Matten b. Interlaken
Telefon: 033 826 06 26
Telefax: 033 826 06 27
info@sdrj.ch

Postadresse:
Postfach, 3800 Interlaken

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